Manzanilla: ein Wein, verbunden mit seiner Heimat - Sanlúcar de Barrameda
Vor knapp über einem Jahr feierte Sanlúcar mit der gesamten Sherry-Region den 50. Jahrestag der Ursprungsbezeichnung Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda. Am 15. Dezember 1964 wurden die Regularien veröffentlicht, nach denen der Wein aus Sanlúcar den rechtlichen Schutz für spanische Weine überragender Qualität erhielt. Nicht viele spanische Ursprungsbezeichnungen („Denominación de Origen“) gibt es bereits so lange, und sicher noch weniger haben eine solch lange und produktive Historie. 50 Jahre scheinen zwar gegenüber der Jahrhunderte alten Weintradition Sanlúcars und der Region zu verblassen, aber das Konzept der Ursprungsbezeichnung an sich ist nur 80 Jahre alt.
Mit der Veröffentlichung des Spanischen Wein-Gesetzes am 26. Mai 1933 trat der rechtliche Schutz der Herkunft in Kraft. Diese Regelungen enthielten die Namen von 30 traditionellen Regionen, Städten oder Orten, die für die Qualität ihrer Weine bekannt waren: Jerez, Rioja, Valdepeñas... und auch Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda. In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben setzten sich die Bodegueros aus Sanlúcar und anderen Städten der Gegend an das erste entsprechende Regelwerk für die Region – das am Ende gar nicht zum Zuge kam. 1934 wurde daran fast das ganz Jahr über in der Jerez Viticultural Station weiter gearbeitet, während die Denominación de Origen Jerez-Xérès-Sherry definiert wurde – es gab hier viele Gemeinsamkeiten. Der Text enthielt einige besondere Details, wie z.B. dass Manzanilla-Soleras mindestens fünf Criaderas haben sollten („Clases“ im Slang von Sanlúcar), oder Bodegas de Crianza ein Minimum an 400 Fässern und eine Verkaufsquote von 60%. Das Wappen für die Denominación wurde von der Handelskammer Sanlúcar übernommen, mit der Aufschrift „Bewegung bereichert“. In diesem Fall ist das eine schöne Allegorie auf unser Solerasystem. Letztendlich wurde das Regelwerk nie veröffentlicht, denn die am Entwurf Beteiligten entschieden sich der Einfachheit halber für die Eingliederung von Manzanilla in die neue Ursprungsbezeichnung Jerez-Xérès-Sherry als weiterer Sherry-Wein.
Die Anfangsjahre der einzigen Ursprungsbezeichnung der Sherry-Region waren turbulent. Obwohl diese erste Regelung zur Vorlage für viele andere wurde, enthält sie Widersprüche, die sich bald als unlösbar herausstellten. Nicht zuletzt war einer dieser wunden Punkte die Erlaubnis für registrierte Bodegas, Weine aus der Provinz Huelva, Córdoba oder Sevilla zu verwenden – was in direktem Widerspruch mit dem Sinn einer Ursprungsbezeichnung stand. Die dadurch natürlich verursachten Spannungen zwischen Herstellern und Händlern führten dazu, dass die Denominación temporär außer Kraft gesetzt wurde, und dass in den weiteren veröffentlichen Texten nach und nach die Unstimmigkeiten ausgebügelt wurden.
Im Hinblick auf Manzanilla gab es außerdem ein anderes Problem unserer Ursprungsbezeichnung, nämlich den Wettbewerb mit anderen Weinen, die unerlaubt den Namen Manzanilla führten. Nach einer Reihe an erfolglosen Versuchen, die Authentizität unserer Weine zu schützen, und mangels anderer Mechanismen zum Schutz traditioneller Weinbezeichnungen beschlossen die Hersteller, Manzanilla eine eigene Ursprungsbezeichnung zu verleihen. Hierzu wurde das Regelwerk „Denominación de Origen Jerez-Xérès-Sherry y Manzanilla - Sanlúcar de Barrameda“ am 15. Dezember 1964 veröffentlicht.
Die Geschichte des Schutzes der DO Manzanilla wäre unvollständig ohne den Zusatz der EU-Richtlinie 1426 vom 26. Juni 1996. Hier wurde festgelegt, dass der Produktionsort Sanlúcar de Barrameda im Titel entfallen kann. Denn es gab immer wieder Auslegungen, dass es andere Manzanillas geben kann, da die DO ja „Manzanilla – Sanlúcar de Barrameda“ hieß. Sogar das Tribunal Superior in Madrid definierte Manzanilla als allgemeine Bezeichnung für einen Weißwein „der innerhalb gewisser Regeln uneingeschränkt hergestellt werden darf“. Der Kontrollrat legte sofort beim Obersten Gerichtshof Spaniens Berufung gegen diese Fehlentscheidung ein und schlug dem Ministerium für Landwirtschaft vor, die Bezeichnung Manzanilla in die begrenzte Liste von Europäischen Ursprungsbezeichnungen aufzunehmen, die keinen geographischen Namen tragen, wie Cava, Blanquette, Muscadet oder Vinho Verde. Mit der EU-Richtlinie 1426/96 wurde endgültig klargestellt, dass es nur einen Manzanilla geben kann. Seither feiern wir in Sanlúcar und der gesamten Sherry-Region immer am 26. Juni, dem Veröffentlichungsdatum, den Manzanilla-Tag.
Unseren Respekt zollen wir aber neben all diesem Einsatz für rechtlichen Schutz insbesondere den Frauen und Männern, die in den letzten 50 Jahren – und weitaus länger – die Herstellung eines solch außergewöhnlichen Weines wie Manzanilla möglich machten. Diese Menschen schenken uns mit ihrer harten Arbeit in den Weinbergen und Bodegas und mit ihrem Wissen ein einzigartiges Produkt, das der Stolz einer ganzen Region und ihrer Menschen ist. Manzanilla ist ein önologischer Schatz und eine Freude für die Sinne. Die blasse Farbe und das frische, starke Bukett, der nuancierte Gaumen – leicht und trocken – machen ihn zu einem der außergewöhnlichsten, beliebtesten Weine der Welt. Zweifellos ist er ein Symbol unserer Kultur und unseres Landstrichs. Und all dies ist nicht mehr und nicht weniger als das Resultat der besonderen Bedingungen unserer Gegend, des Anbaus und der Herstellungsweise, aber allem voran der Reifung in den Bodegas von Sanlúcar de Barrameda.
Drei Faktoren spielen eine Rolle bei dem besonderen Mikroklima in Sanlúcar: der Guadalquivir, die natürliche Begrenzung der Stadt im Norden; der Atlantik, in den der Fluss mündet und der die westliche Grenze der Stadt bildet; und die Salzmarschen, ein riesiges Gebiet aus reinem Flachland, das frühere Flussdelta. Dank dieser Bedingungen werden die extremen Temperaturen Südspaniens abgemildert, und die relative Feuchtigkeit steigt an. Auch die Topographie Sanlúcars trägt dazu bei: die Stadt erstreckt sich über zwei verschiedene Ebenen, dem Barrio Bajo auf Meereshöhe und dem Barrio Alto ein paar Meter darüber. So wird die Meeresbrise in Form des feuchten Westwinds durch die höhere Ebene aufgefangen und kann über der Stadt Feuchtigkeit abgeben. Diese ungewöhnlichen Bedingungen eignen sich bestens für die Entwicklung der Florhefe in den Bodegas von Sanlúcar, und sie befördern die besonderen sensorischen Eigenschaften und die Persönlichkeit der biologisch gereiften Weine.
Während seiner jahrelangen Reifung wird Manzanilla zu einem einzigartigen Wein, der nur in der geographischen Lage der Sanlucar-Bodegas und gepaart mit einer Jahrhunderte alten Herstellungstradition entstehen kann.


22 April 2018
